Politiken der Kultur

In Europa wurde die Aufgabe der Kulturförderung traditionell der öffentlichen Hand und ins­besondere dem Nationalstaat und subnationalen Einheiten zugewiesen und damit außerhalb des Marktes, bzw. in Form von Marktkorrekturen positioniert. In den letzten Jahrzehnten wurden die - potenziellen - Leistungen von Kultur allerdings zunehmend im Rahmen der Marktwirtschaft verortet und als Kulturangebote auf einem Kulturmarkt profiliert. Damit und von der generellen Tendenz einer Management-Orientierung des Handelns gewann Kultur­management stetig und rapide an Bedeutung: Kultur soll nicht länger abseits des Marktes ge­fördert werden, sondern darin unterstützt werden, auf bestehende Märkten zu bestehen, bzw. neue, spezifische Märkte zu eröffnen. Zugleich erfolgte eine Zunahme der Anforderung an Marktfähigkeit von Kulturangeboten, die nun ihre Legitimität zunehmend über quantitative Faktoren (Eigenfinanzierungsgrad etc.) und damit einer Nachfrageorientierung zu beweisen hatten. Die zunehmende Verbreitung dieses Verständnisses brachte kontinuierlich steigende (Selbst-)Zuschreibungen an Definitionsmacht des Kulturmanagements in Bezug auf kulturelle Leistungen mit sich. Sahen sich Kulturmanager_innen in den 1980er Jahren noch dafür ver­antwortlich, günstige Rahmenbedingungen für kulturelle Leistungen zu schaffen, ohne deren Inhalt zu beeinflussen, so sieht sich diese Berufsgruppe heutzutage zunehmend in der Rolle von Gestaltern, als Kurator_innen oder gar derjenigen, die „Sinn“ managen sollen.

 

Diese Entwicklung macht deutlich, wie tief greifend die Organisation und Förderung kultu­reller Leistungen und die Definition genau dieser Leistungen ineinander greifen und zugleich in engem Zusammenhang mit umfassenderen Gesellschaftsverständnissen und -entwicklun­gen stehen.

 

Gemeinsam ist indes den unterschiedlichen Zugängen zu Kultur und ihrer Förderung, dass die Frage, was Kultur nun eigentlich für die Gesellschaft leistet, höchstens anekdotisch beant­wortet oder in negative Polemik gewendet wird, indem konkreten kulturellen Aktivitäten eine positive gesellschaftliche Bedeutung zu- oder abgesprochen wird. Dies ist bei unhinterfragten hegemonialen Begriffen die Regel; vor dem Hintergrund des beschriebenen Bedeutungs- und Funktionswandels von Kultur allerdings erklärungsbedürftig. Vorläufige Hypothesen dazu könnten lauten, dass erstens das Primat des Marktparadigmas so unwidersprochen hegemonial ist, dass die Unterordnung vormals marktfremder Leistungen unter den Markt keiner weiteren Argumentation bedarf. Zweitens aber ermöglicht gerade die zunehmende Entleerung des Sig­ni­fi­kanten „Kultur“ die kulturelle Legitimation unterschiedlicher und sich wandelnder Gesellschaftsbilder durch eklektizistische Rückgriffe auf ein Sammelsurium von Argumenten - vom interesselosen Wohlgefallen zum Standortwettbewerb, von der  Schaffung kollektiver Iden­tität zum pädagogischen Nutzen oder der Ausdifferenzierung von Lebensstilen. Unter­stützt wird diese Unbestimmtheit der Diskurse durch die traditionelle - und durchaus plausible - Annahme, dass Kultur ihre gesellschaftlichen Funktionen nur dann wahrnehmen kann, wenn sie nicht in konkreten Zusammenhängen funktionalisiert wird.

 

Dieses Verständnis des Zusammenhangs zwischen Kultur und Gesellschaft prägt auch die Kri­tik am gegenwärtigen gesellschaftlichen Einsatz von Kultur. Jeglicher Versuch, kulturelle Leis­tungen zu definieren (und damit bestimmte kulturelle Aktivitäten von dieser Definition aus­zuschließen) unterliegt dem Generalverdacht der Funktionalisierung, Essentialisierung oder des nostalgischen Rückgriffs auf vergangene, weniger ökonomisierte Zeiten.

 

Dieser Verdacht ist berechtigt, da aller Voraussicht nach jeder Definitionsversuch kultureller Leistungen in eine oder mehrere dieser Fallen tappt. Ohne Bemühen um Begriffsschärfung aller­dings verbleibt jegliche Kritik in anekdotischer Polemik, ohne theoretische Fundierung und damit auch ohne die Möglichkeit zu verallgemeinernden Schlussfolgerungen. Anders for­mu­liert: wenn die Frage nach ästhetischer Effektivität von Kulturangeboten nicht mehr gestellt werden kann, fragt sich, was Kultur von beliebigen anderen Angeboten unterscheidet – und mit dieser Frage wiederum steht und fällt auch die Besonderung des Kultursektors als legi­timen Empfänger von öffentlichen Förderungen.

 


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